Die Seniorenvereinigung Püttlingen ist eine eigenständige Gruppierung älterer Menschen, die der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU) nahe steht. Die Seniorenvereinigung Püttlingen soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 1
Rechtsnatur, Name, Sitz
1. Die Seniorenvereinigung Püttlingen ist ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in Püttlingen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins sind die in § 9 dieser Satzung aufgeführten Aufgaben und Ziele.
3. Die Seniorenvereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2
Mitgliedschaft
Mitglied der Seniorenvereinigung kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen und Zielen der Vereinigung bekennt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
§ 3
Beginn der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
2. Die Mitgliedschaft in der Seniorenvereinigung endet mit dem Tod, durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§ 4
Rechte und Pflichten und Beiträge der Mitglieder
1. Jedes Mitglied der Seniorenvereinigung ist berechtigt, an allen Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der satzungsgemäßen Bestimmungen teilzunehmen.
2. Die Seniorenvereinigung erhebt von ihren Mitgliedern einen monatlichen Beitrag von einem Euro.
3. Über die Annahme von Spenden entscheidet der Vorstand.
Im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung zum 01. Oktober 2010 den Antrag auf Aufnahme der Seniorenvereinigung Püttlingen, in die Seniorenunion (Vereinigung der CDU) zu stellen. Im Falle der Aufnahme entrichtet die Seniorenvereinigung Püttlingen einen monatlichen Beitrag von 0,50 € pro Mitglied an die Seniorenunion.
§ 5
Organe der Senioren-Vereinigung
Die Organe der Seniorenvereinigung sind:
1. Die Mitgliederversammlung;
2. der Vorstand.
§ 6
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Seniorenvereinigung und wählt alle zwei Jahre den Vorstand neu.
Die Mitgliederversammlung nimmt
a) den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen, beschließt
b) über die Entlastung des Vorstandes,
c) über Anträge aus der Mitgliederversammlung,
d) über Satzungsänderungen,
e) über Auflösung oder Verschmelzung mit anderen Vereinigungen
f) Bestellung von 2 Kassenprüfern. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.
§ 7
Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzenden,
2. zwei Stellvertretern,
3. Schatzmeister / Stellvertreter,
4. Schriftführer / Stellvertreter,
5. Organisationsleiter,
6. Pressewart,
7. bis zu 11 Beisitzern.
§ 8
Aufgaben des Vorstandes
a) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte der Vereinigung. Insbesondere obliegt dem Vorstand die Entscheidung über die Verwendung der Geld- und Sachmittel.
b) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
c) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder vorschriftsmäßig geladen sind und mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.
d) Die Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis die neuen Vorstandsmitglieder rechtsgültig gewählt sind. Eine Wiederwahl ist möglich.
e) Über die Sitzungen des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen.
f) Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende gemeinsam mit einem Stellvertreter/in bzw. zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes.
g) Die Arbeit im Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Bare Auslagen für die Vereinigung werden erstattet.
§ 9
Zweck des Vereins – Aufgaben und Ziele
1. Die Seniorenvereinigung vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im politischen und gesellschaftlichen Bereich und wirkt im Sinne der Seniorenunion, die eine Vereinigung der Christlichen Demokratischen Union Deutschlands ist.
2. Die Vereinigung will dabei insbesondere:
a) durch eigene Initiative und Mitarbeit der Mitglieder das Zusammenleben und das gegenseitige Verständnis der Generationen untereinander fördern;
b) Informationsveranstaltungen und Fachvorträge anbieten;
c) älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in sozialen und wirtschaftlichen Fragen unbürokratisch Hilfe vermitteln oder leisten;
d) die berechtigten Anliegen der älteren Generation auch bei Behörden und kommunalen Vertretungen unterstützen.
§ 10
Finanzen
1. Die Seniorenvereinigung finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen und aus dem Überschuss, der durch den Getränkeverkauf bei den Eigenveranstaltungen (wöchentliche Zusammenkünfte, Sommerfest, vorweihnachtliche Feier etc.) resultiert.
2. Der Überschuss dient zur Deckung der Kosten (Zahlung der Miete an die Stadt Püttlingen für die Überlassung der Versammlungsräume) sowie der Geschäftskosten (Büromaterial, Telefon, FAX, Porto etc.).
§ 11
Form und Frist der Einladungen
1. Die Einladung zu Mitgliederversammlungen erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche. Die Einladung kann sowohl schriftlich zugestellt werden als auch über die Presse erfolgen.
2. Die Einladung zu Sitzungen des Vorstandes erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche. In dringenden Fällen kann auf drei Tage verkürzt werden.
§ 12
Änderung der Satzung
Die Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Der Beschluss kann mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
§ 13
Auflösung der Vereinigung
Die Auflösung der Seniorenvereinigung kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung der Vereinigung obliegen dem Vorstand folgende Aufgaben:
1. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte;
2. die Einziehung möglicher Forderungen und Außenstände;
3. die Bezahlung evtl. Gläubiger;
4. bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 14
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung der Seniorenvereinigung am 28. September 2010 beschlossen und tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
In der Mitgliederversammlung wurde vorstehende Satzung von 57 Teilnehmern angenommen.
Püttlingen, den 01. Oktober 2010